RECHTLICHER HINWEIS 
- WICHTIG -

Pflichtangebot der Endurance GmbH & Co. KG 
an die Aktionäre der exceet Group SCA

DIE AUF DIESER WEBSITE ENTHALTENEN MATERIALIEN SIND WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER GELTENDEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE ODER AN EINE PERSON, FÜR DIE DIES EINE VERLETZUNG DER GELTENDEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE.

Pflichtangebot der Endurance GmbH & Co. KG an die Aktionäre der exceet Group SCA

Zugang zum Pflichtangebot

Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig.

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Endurance GmbH & Co. KG (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot als Barangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien ("exceet-Aktien") der exceet Group SCA nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") vorgesehen ist (das "Pflichtangebot").

Aktionäre der exceet Group SCA ("exceet-Aktionäre") werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Pflichtangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Die Bieterin hat am 19. Januar 2023 veröffentlicht, dass sie die Kontrolle über die exceet Group SCA gemäß Artikel 5 Abs. 1 (in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 des luxemburgischen Gesetzes vom 19. Mai 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote in der jeweils geltenden Fassung erlangt hat. Die Bieterin ist daher verpflichtet, den exceet-Aktionären anzubieten, im Rahmen eines Pflichtangebots sämtliche exceet-Aktien zu erwerben. 

Das Pflichtangebot, das auf dieser Internetseite veröffentlicht ist, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Pflichtangebotsunterlage festgelegten Bedingungen ("Pflichtangebotsunterlage"), deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") genehmigt wurde.

Das Pflichtangebot an die exceet-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher exceet-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland") und dem Recht des Großherzogtums Luxemburgs ("Luxemburg") (soweit anwendbar) durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG, nach der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebotes ("WpÜG-AngebotsVO") und nach der Verordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG-AnwendVO"), sowie nach dem luxemburgischen Gesetz vom 19. Mai 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote in der jeweils geltenden Fassung (Loi du 19 mai 2006 portant transposition de la directive 2004/25/CE du Parlement européen et du Conseil du 21 avril 2004 concernant les offres publiques d'acquisition, telle que modifiée, "Luxemburger Übernahmegesetz").

Da die exceet Group SCA ihren Sitz in Luxemburg hat, die exceet-Aktien jedoch ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt in Deutschland zugelassen sind, gelten die Bestimmungen des WpÜG in Bezug auf die Gegenleistung, den Inhalt der Angebotsunterlage und das Angebotsverfahren (§ 1 Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 2 WpÜG-AnwendVO), deren Einhaltung von der BaFin beaufsichtigt wird. Die Unterrichtung der Arbeitnehmer durch exceet Group SCA und Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit von Maßnahmen der exceet SCA, die zur Abwehr des Pflichtangebots führen können, unterliegen Luxemburger Recht, insbesondere dem Luxemburger Übernahmegesetz.

Ein Pflichtangebot nach einem anderen Recht als dem Recht Deutschlands und Luxemburgs führt die Bieterin mit diesem Pflichtangebot nicht durch. exceet-Aktionäre können folglich auf die Anwendung anderer Bestimmungen als denen von Deutschland und von Luxemburg (soweit anwendbar) nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Pflichtangebots mit der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht Deutschlands und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Das Pflichtangebot kann von allen in- und ausländischen exceet-Aktionären nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU") und des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. exceet-Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der EU und des EWR in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der EU und des EWR annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der EU und des EWR unterliegen, wird geraten, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der EU und des EWR zulässig ist.

Das Pflichtangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb von Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, soweit sich die Rechtslage nach dem WpÜG richtet, oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gemäß Artikel 2 Absatz 1 lit. d) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 des Luxemburger Übernahmegesetzes, soweit Luxemburger Recht anwendbar ist], ("Gemeinsam Handelnde Personen") oder für sie tätige Broker können während der Laufzeit des Pflichtangebots exceet-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt, und der Angebotspreis muss gegebenenfalls an einen etwaigen, höheren Erwerbspreis angepasst werden, der außerhalb des Pflichtangebots bezahlt wird. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 39 WpÜG i. V. m. § 23 Abs. 2 WpÜG i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlicht.

Ein Pflichtangebot nach einem anderen Recht als dem Recht Deutschlands und Luxemburgs führen die Bieterin und die mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen mit diesem Pflichtangebot nicht durch. exceet-Aktionäre können folglich auf die Anwendung anderer Bestimmungen als denen von Deutschland und von Luxemburg (soweit anwendbar) nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Pflichtangebots mit der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht Deutschlands und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. Die BaFin hat diese Pflichtangebotsunterlage in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung am 28. Februar 2023 gestattet. Darüber hinaus sind keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Pflichtangebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots durch eine andere Behörde erfolgt oder beabsichtigt.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Pflichtangebotsunterlage oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Dokumente, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands und Luxemburgs fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Pflichtangebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Pflichtangebotsunterlage und sonstige mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Pflichtangebotsunterlage oder weiterer das Pflichtangebot betreffender Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als Deutschlands, und Luxemburgs nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Pflichtangebotsunterlage außerhalb Deutschlands und Luxemburgs mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.  Das Pflichtangebot kann von allen deutschen und ausländischen exceet-Aktionären gemäß den in der Pflichtangebotsunterlage dargestellten Bedingungen und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen angenommen werden. Die Annahme des Pflichtangebots außerhalb von Deutschland kann allerdings rechtlichen Beschränkungen unterliegen. exceet-Aktionäre, die außerhalb von Deutschland in den Besitz dieser Pflichtangebotsunterlage gelangen und das Pflichtangebot annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen Deutschlands unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb Deutschlands nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-AngebotsVO, der WpÜG-AnwendVO und sonstiger im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot anwendbarer Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen von Luxemburg. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Angebot zum Erwerb von exceet-Aktien erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in der veröffentlichen Pflichtangebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die exceet-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von exceet-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Pflichtangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 

Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbaren Dokumenten könnten Aussagen über die Bieterin oder die mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sein können. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "möglicherweise", "sollten", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Bieterin und die mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ereignisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, Entwicklung des Industriesektors, in welchem die Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen und die exceet Group SCA tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs- und damit zusammenhängender Themen auf die Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen und die exceet Group SCA wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in den Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über die Internetseite abrufbaren Dokumenten enthalten sind, gemacht oder nahegelegt wurden. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen, und die Entwicklungen liegen gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder deren Folgen erheblich von den Erwartungen abweichen können.

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